3-Zimmer-Wohnung, einkommensorientiert gefördert, 73,83 qm, Blütenstr. 10, 2. OG-links, 85748 Garching | Ab dem 16.03.2025

Ab dem 16.03.2025 wird voraussichtlich eine 3-Zimmer-Wohnung in der Wohnanlage Blütenstr. 10 in Garching frei. Diese Mietwohnung wurde mit öffentlichen Mitteln der Stadt Garching gefördert. Sie sollte mit drei oder vier Personen belegt werden. Bezugsberechtigt sind Mieter, deren Einkommen die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus bis zu maximal 30% übersteigt.

Die Kaltmiete für diese Wohnung beträgt 849,00 Euro + Stellplatz 20,00 Euro. Hinzu kommt eine monatliche Nebenkostenpauschale: Heizkostenvorauszahlung 140,00 Euro + Betriebskosten 150,00 Euro.

Für den Bezug der Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein EOF Einkommensstufe 5 erforderlich, der möglichst schnell bei der Stadtverwaltung Garching, Zimmer 0.10, Frau Mosbauer, zu stellen ist und zur Bearbeitung an das Landratsamt München weitergeleitet wird. Bezugsberechtigt sind Wohnungssuchende, die die Einkommenskriterien erfüllen. Garchinger Bürgerinnen und Bürger werden bei der Wohnungsvergabe vorrangig berücksichtigt.

Weitere Auskünfte zur Antragsstellung erhalten Sie im Garchinger Rathaus, Zimmer 0.10, Frau Mosbauer.