Allgemeinverfügung "Tiergesundheit: Geflügelpest (HPAI) - Beschränkung Abgabe im Reisegewerbe"
Das Landratsamt München erlässt folgende Allgemeinverfügung:
1.Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten undGänse (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Sinne des Artikel 4 Nr. 9 oderNr. 10 VO (EU) 2016/429) dürfen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohnedass eine solche Niederlassung besteht, gewerbsmäßig nur abgegeben werden, soweit dieTiere längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten undGänsen, virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Er-gebnis auf hochpathogenes oder niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht wor-den sind. Beginn der Viertagesfrist ist der Tag des auf der tierärztlichen Bescheinigung ein-getragenen Untersuchungsdatums bzw. des Datums des Laboruntersuchungsbefundes.