Allgemeinverfügung Alkohol- und Glasflaschenverbot im Erholungs- und Badegelände am Garchinger See
Aufgrund der am 15.07.2023 stattfindenden Veranstaltung „Schall im Schilf“ wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen im Umfeld des Garchinger Sees verbietet.
Das Verbot gilt von Samstag, den 15.07.2023 von 10:00 Uhr bis Sonntag, den 16.07.2023, 04:00 Uhr.
Dieser Bereich ist durch eine Beschilderung gekennzeichnet.
Die Allgemeinverfügung vom 23.05.2023 kann im Ordnungsamt der Stadt Garching b. München, Zimmer 0.18, eingesehen werden.