Bebauungsplan Nr. 197 „Erweiterung des Nördlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes für einen Kooperationspartner der TUM“; Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 197 „Erweiterung des Nördlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes für einen Kooperationspartner der TUM“ tritt mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.