Erstattungsmöglichkeit innerstädtischer Einzelfahrten in den MVV-Bussen L290 (Garchinger Stadtbus) und L293 (Anbindung nach Dirnismaning) um ein weiteres Jahr verlängert

Die Stadt Garching erstattet ihren Bürgerinnen und Bürgern (mit Erstwohnsitz in Garching) seit 1. September 2020 Fahrten in den Bussen der beiden innerstädtischen Buslinien L290 oder L293. Auch über den 31. August 2022 hinaus wird eine Erstattung der Einzelfahrkarten bzw. Streifenkarten erfolgen, zunächst bis 31.08.2023.

Was ist zu beachten?

Nach wie vor müssen Fahrgäste bei Fahrten mit den Buslinien L290 oder L293 eine Fahrkarte lösen (eine Streifen- oder Kurzstreckenkarte – keine Zeitkarten und keine Monatskarten) und in den Bussen abstempeln. Gegen Vorlage der gestempelten Fahrkarten können innerstädtische Fahrten dann zur Erstattung angemeldet werden. Ebenfalls muss das ausgefüllte Formular „Erstattung Buslinien L290 oder L293“ vorgelegt werden. Die Erstattung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Antragstellers.

Damit der Verwaltungsaufwand nicht zu hoch ist, müssen die Tickets gesammelt vorgelegt werden, und zwar:

  • im Januar 2023 für Fahrten im Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022
  • im Mai 2023 für Fahrten im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023
  • im September 2023 für Fahrten im Zeitraum 01.05.2023 bis 31.08.2023.

Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei Herrn Trier, Zimmer 0.16, Email: