Bei Bundestagswahl auf verkürzten Briefwahlzeitraum achten!
Die Stadt Garching b. München weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.
Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.
Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor, da aufgrund der verkürzten Fristen vorher keine Stimmzettel vorliegen werden. Voraussichtlich bleiben also nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl.
Unterlagen frühzeitig beantragen!
Das Wahlamt der Stadt Garching b. München bittet deshalb darum, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, wenn sie zugesandt werden sollen. Dies ist bereits seit dem 13. Januar 2025 über das Bürgerservice-Portal oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Außerdem kann wie gewohnt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und diese in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Rathaus geschickt bzw. dort abgeben/eingeworfen werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann unmittelbar nach Vorliegen der Stimmzettel.
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus abholen möchte (dies ist möglich ab ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl, wenn die Stimmzettel vorliegen), sollte alle erforderlichen Unterlagen schon vorbereitet mitbringen (z. B. Ausweis, einen komplett ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, ggf. Vollmacht), um die entstehenden Wartezeiten möglichst gering zu halten.
Die Bundestagswahl auf der Homepage der Stadt Garching: www.garching.de/wahlen