Gebühren fallen für die Beseitigung von Abwasser an. Hierzu wird der Verbrauch von Frischwasser bei den Stadtwerken München zugrunde gelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das entnommene Frischwasser als Abwasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Sollte zusätzlich eine Brauchwasseranlage vorhanden sein, so ist diese meldepflichtig. Hierbei wird in einem eigenen Rohrsystem Brauchwasser dem Haushaltskreislauf (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine, u. ä.) zugeführt. Durch Ablesen des separaten Zählers ist der Verbrauch mitzuteilen.

Auf Antrag kann geltend gemacht werden, dass entnommenes Frischwasser nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt wurde. Bei Gewerbebetrieben kann dies durch Verdunstung, Verbrauch (z. B. Bäckerei), u. ä. möglich sein. Im privaten Bereich besteht die Möglichkeit durch Installation eines Gartenwasserzählers die Menge des Frischwassers in Abzug zu bringen, die ausschließlich für die Gartenbewässerung benötigt wird. Schwimmbecken, deren Wasser der Kanalisation zugeführt werden muss, dürfen mit der Gartenwasserleitung nicht befüllt werden. Die verbrauchte Menge Wasser wird mit einer Gebühr von 1,00 €/m³ (ab Abrechnungsjahr 2022) berechnet. Die Abrechnung des Vorjahres erfolgt im Frühjahr. Hierbei werden die Vorauszahlungen des laufenden Jahres mit festgesetzt. Fälligkeit der Vorauszahlungen: 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres

Satzungen

Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) finden sich in den Ortsrechten.

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