Wenn Sie nach Garching b. München ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Garchings, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in Garching aufgeben, müssen Sie diesen am Hauptwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Nur bei einem Wegzug ins Ausland, müssen Sie sich in Garching abmelden. Dies ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) aller mitziehenden Personen (Geburtsurkunde bei Kleinkindern, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden ist)
- An- und Ummeldung: Wohnungsgeberbestätigung (nicht älter als 8 Wochen) zwingend notwendig
- bei verheirateten Personen (auch wenn der Ehepartner NICHT mitzieht) ist die Heiratsurkunde vorzulegen (Kopie möglich) / bei ausländischen Heiratsurkunden muss zusätzlich eine Übersetzung eines beglaubigten Übersetzers vorgelegt werden
- bei Kindern unter 18 Jahren (auch wenn sie nicht mitziehen) muss jeweils eine Geburtsurkunde vorgelegt werden (Kopie möglich) / bei ausländischen Geburtsurkunden muss zusätzlich eine Übersetzung eines beglaubigten Übersetzers vorgelegt werden
Das Bundesmeldegesetz sieht eine Anmeldung für jede Wohnung im Inland vor. Diese Anmeldung muss grundsätzlich persönlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Bei der Anmeldung muss der Wohnungsstatus (einzige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung) bestimmt werden.
Die Hauptwohnung ist grundsätzlich die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung. Alle weiteren Wohnungen in Deutschland sind Nebenwohnungen. Zur Bestimmung der Hauptwohnung können auch der Lebensmittelpunkt, eine Erwerbstätigkeit oder ein Studium ausschlaggebend sein.
Der Wohnungsstatus wird nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern auf die zeitliche Dauer in der Wohnsitzgemeinde festgelegt. Prognosezeitraum für die Entscheidung ist ein Jahr. Dazu sind die voraussichtlichen Aufenthaltstage für jede Wohnung von Ihnen aufzulisten (formlos). Die Meldebehörde prüft im Anschluss, ob die Darlegungen zur vorwiegenden Benutzung glaubhaft sind.
Bei Studenten genügt die Vorlage eines gültigen Studentenausweises bzw. Immatrikulationsbescheinigung als Begründung für einen Nebenwohnsitz. Die o.g. Auflistung ist nicht notwendig.
Sollten Sie nicht persönlich zur An-/ Ab- oder Ummeldung erscheinen können, ist es möglich, eine bevollmächtigte Person mit der Meldung zu beauftragen. Folgende Unterlagen sind dabei notwendig:
- Vollmacht einer meldepflichtigen Person (Vollmacht Anmeldung oder Vollmacht Abmeldung oder Vollmacht Ummeldung)
- Vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Formular zur Anmeldung
- Vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Formular zur Abmeldung
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) aller mitziehenden Personen (Geburtsurkunde bei Kleinkindern, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden ist) im Original
- Bei An- und Ummeldung: Wohnungsgeberbestätigung zwingend notwendig
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 14 - 18 Uhr
Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!
Ansprechpartner erreichen Sie unter:
E-Mail:
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212