Information

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG besteht nur dann, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Formulare für die Bantragung der Ausbildungsförderung erhalten Sie bei uns oder unter www.bafög.de .

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