Information
Neben den Regelbedarfsleistungen, die im Rahmen der Sozialhilfe geleistet werden, können SIe auch einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistungen erhalten, z. B. für
• die Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte,
• die Erstausstattung und Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt,
• die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhe, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sopwie die Miete von therapeutischen Geräten.