Aufgabe der Stadt Garching b. München ist es, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen entnehmen Sie bitte unerer Friedhofsatzung vom 26.04.2013.

 

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