Vor der standesamtlichen Trauung ist die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anzumelden. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig, d. h. Sie können sich frühestens ein halbes Jahr vor Ihrer geplanten Hochzeit anmelden. Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben Sie keinen Wohnsitz in Garching, möchten aber gerne hier heiraten, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden.
Hier finden Sie eine Ansicht vom Trauzimmer und Foyer.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Waren Sie beide bislang noch nicht verheiratet oder verpartnert, sind beide deutsche Staatsangehörige und in Garching mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, dann benötigen Sie beide für die Anmeldung jeweils folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, gegebenenfalls erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
- Aufenthaltsbescheinigung (wenn ein Verlobter nicht in Garching wohnt)
Für alle anderen Fallkonstellationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Standesamt.
Kosten
Für die Prüfung der Ehefähigkeit fallen Gebühren i.H.v. 55,00 EUR (bei Auslandsbeteiligung 85,00 EUR) an. Hinzu kommen Auslagen für Heiratsurkunde (12,00 EUR) und Stammbuch (ca. 20,00 EUR). Für Samstagstrauungen werden zusätzlich 70,00 EUR berechnet.
Trausamstage 2025 (nur für Garchinger Einwohnerinnen und Einwohner):
29.03.2025
26.04.2025
31.05.2025
28.06.2025
26.07.2025
30.08.2025
20.09.2025
25.10.2025