Der Garchinger See und der Mühlbach sind von der Stadt Garching an den Fischereiverein Garching verpachtet. Dieser pflegt die Gewässer, um einen artenreichen und gesunden Fischbestand zu erhalten. Die Stadt vergibt jährlich eine bestimmte Anzahl von Tageskarten zum Fischen im Garchinger See an Bürger, die nicht Vereinsmitglied sind. Hierfür ist der Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung Voraussetzung. Bei der Ausübung des Fischfangs ist stets ein gültiger Fischereischein bei sich zu führen. 

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit oder für eine Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit oder für eine Dauer von 5 Jahren. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen:

Um den Fischereischein zu beantragen, müssen Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Garching persönlich vorsprechen und ein Passfoto sowie den Nachweis der bestandenen Fischerprüfung vorlegen. Minderjährige benötigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Kosten:

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen:

Gebühr:       

  • Fischereischein auf Lebenszeit (35,00 )
  • Jugendfischereischein (5,00 )
  • Jahresfischereischein (7,50 )

Abgabe:      

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    • für 5 Jahre (40,00 ) oder
    • als Einmalzahlung auf Lebenszeit (32,00 bis 300,00 - abhängig vom Lebensalter)
  • Jugendfischereischein (i.d.R. 10,00 , abhängig vom Lebensalter)
  • Jahresfischereischein (15,00 ).

Formulare:

Weitere Informationen:

Auskünfte:
Tel. 0 89 / 3 20 89-4 44
Fax 0 89 / 3 20 89-2 12