Für den Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z. B. Jubiläumgsfeier, Stadtteilfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt, die rechtzeitig beim Ordnungsamt mittels Formular beantragt werden muss.
Das Formular finden Sie hier:
Bestehende Gaststätten müssen beim Landsratsamt München die "Aussetzung der Auflagen des Bescheides" beantragen.