Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie neben der grundsätzlichen gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine Bestätigung über die Geeignetheit des jeweiligen Aufstellortes gem. §33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO).
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die für Ihre Wohnadresse beziehungsweise für den Hauptsitz der Firma zuständige Kommune.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag für eine gewerberechtliche Erlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO (erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Kommune)
- Antrag für die Geeignetheit des Aufstellortes gem. § 33c Abs. 3 GewO (erhältlich bei der Kommune, in dessen Bereich das Objekt liegt)
- Gewerbemeldung
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Sozialkonzept und ein Nachweis über die verpflichtende Schulung bei der IHK