Information
Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - sowohl für natürliche als auch juristische Personen - ist die Wohnsitzgemeinde der geschäftsführenden Person zuständig und nicht die Gemeinde an der der Betriebssitz steht (§§ 150 Abs. 2, 155 Abs. 2 Gewerbeordnung i. V. m. § 2 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung)
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Handeslregisterauszug, der sich als geschäftsführende oder vertretungsberechtigte Person der Firma ausweist
Kosten
13,00 Euro
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 14 - 18 Uhr
Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!
Ansprechpartner erreichen Sie unter:
E-Mail:
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212