Benötigen Sie für Umzungswagen, Baustellenzufahrten o. ä. ein vorübergehendes Haltverbot, so ist dies mittels Formular beim Ordnungsamt der Stadt Garching rechtzeitig zu beantragen.
Zum Formular
Bitte beachten Sie, dass die Halteverbotsschilder mindestens 4 volle Kalendertage vor dem beantragten Zeitraum des Haltverbotes aufgestellt sein müssen.
Wir weisen darauf hin, dass vorrübergehende Haltverbote erst dann errichtet werden dürfen, nachdem die Stadt Garching b. München als zuständige Straßenverkehrsbehörde die hierfür erforderliche Genehmigung erteilt hat.