Informationen

Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt – in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die erforderlichen Anträge in Papierform erhalten Sie an der Information im Rathaus der Stadt Garching b. München sowie in digitaler Form auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (Link https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/index.htm).

Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Familienkasse in Ihrer Nähe.