Information

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist nach § 16a LuftVO grundsätzlich die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

Beim Aufsteigen von weniger als 500 Ballonen gilt die Freigabe generell als erteilt, wenn
• diese außerhalb der Schutzbereiche des Flughafens München stattfinden,
• die Ballone nicht gebündelt werden (Ballontrauben),
• für die Befüllung kein brennbares Gas benutzt wird und
• keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LED) an den Ballon befestigt werden.

Bei Aufsteigen von mehr als 500 Ballons in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens München wird eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigt.

Den Online-Antrag für die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe sowie weitere Informationen finden Sie unter www.dfs.de.



Hinweis

Das Steigenlassen von Himmelslaternen oder vergleichbaren Flugkörpern, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, ist in Bayern verboten (§ 18 Abs. 5 Verordnung über die Verhütung von Bränden)! Von diesem Verbot kann keine Ausnahme zugelassen werden.

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
0.18 089-32089-146 089-32089-9146