Information

Wer auf öffentlichem Grund einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten will und dafür die sogenannten arktprivilegien (d. h. Befreiung vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz, Teilnahme ohne Reisegewerbekarte) in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung. Der Antrag hierfür ist rechtzeitig mittels Formblatt bei der Stadt Garching b. München zu stellen.

Auf Märkten dürfen alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verabreicht werden. Wer zudem alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt auch eine vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung.

Die Formulare finden Sie hier: 

Kontaktdaten

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