Information
Eine Meldebescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten kann nur ausgestellt werden, wenn Sie in Garching b. München gemeldet sind oder gemeldet waren.
Hinweis
Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt werden. Sie können aber auch eine andere Person bevollmächtigen, die Bescheinigung für Sie zu beantragen. Hierzu werden eine Vollmacht, ein Ausweisdokument des Antragstellers sowie ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Kosten
5,00 Euro
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 14 - 18 Uhr
Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!
Ansprechpartner erreichen Sie unter:
E-Mail:
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212