Information

Eine Meldebescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten kann nur ausgestellt werden, wenn Sie in Garching b. München gemeldet sind oder gemeldet waren.


Hinweis

Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt werden. Sie können aber auch eine andere Person bevollmächtigen, die Bescheinigung für Sie zu beantragen. Hierzu werden eine Vollmacht, ein Ausweisdokument des Antragstellers sowie ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten benötigt.


Erforderliche Unterlagen

Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass


Kosten

5,00 Euro

 

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag  14 - 18 Uhr

Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!


Ansprechpartner erreichen Sie unter:

E-Mail: 
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212