Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, benötigt einen Reisepass. Diesen können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, sodass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass i. d. R. 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetze
Erforderliche Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- alter Personalausweis bzw. Reisepass
- bei einer Beantragung nach einer Einbürgerung, muss eine aktuelle Geburts-/ Heiratsurkunde nicht älter als 4 Jahre und die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden
Erforderliche Unterlagen bei Ausstellung von Reisepässen vor dem 18. Lebensjahr
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile im Original
- bei ledigen Elternteilen muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden
- vorheriges Ausweisdokument sofern vorhanden
- das betreffende Kind muss persönlich anwesend sein
Bei getrennt lebenden Elternteilen, ist für die Ausstellung nur der Elternteil zuständig, bei dem das Kind wohnhaft gemeldet ist (eine Zustimmungserklärung ist in diesem Fall nicht notwendig). Sind beide Eltern sorgeberechtigt, kann die Beantragung auch von einem Elternteil erfolgen, sofern dieser die oben aufgeführte Zustimmungserklärung unterschrieben vom nicht anwesenden Elternteil vorlegt.
Beantragung Zweitpass (Reisepass):
In der Regel dürfen Sie nicht mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist es notwendig, dass Sie das berechtigte Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachweisen oder glaubhaft machen können. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt.
Benötigte Unterlagen:
- Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher, fundierter Begründung und Nachweisen (zum Beispiel Firmen-Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Reiseländer und des Reisezeitpunktes; Buchungsbestätigungen für Flüge/Hotels; Einladungsschreiben; Schriftverkehr)
- Aktuelles biometrisches Passbild
Ein weiterer Reisepass ist sechs Jahre gültig.
Gebühren
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres (37,50 Euro)
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres (70,00 Euro)
- für Vielreisende: 48 Seiten statt 32 Seiten (zusätzlich 22,00 Euro)
- Express-Bestellung (zusätzlich 32,00 Euro)
- vorläufiger Reisepass (26,00 Euro)
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (6,00 Euro)
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert in der Regel 3-4 Wochen. Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfolgt im Passamt der Stadt Garching b. München
Verdoppelung der Gebühren
- bei Ausstellung eines vorläufigen oder endgültigen Passes sowie Änderung eines Passes, außerhalb der behördlichen Dienstzeiten
- bei Ausstellung eines vorläufigen oder endgültigen Passes sowie Änderung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers.
Formulare:
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 14 - 18 Uhr
Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!
Ansprechpartner erreichen Sie unter:
E-Mail: einwohnermeldeamt@garching.de
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212