Renten aus der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Empfohlen wird die Rentenantragstellung frühestens drei Monate vor dem Rentenbeginn.

Wir unterstützen Sie gerne:

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

Beratung rund um die Rente oder Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Höhe Ihrer Rente

Für eine Beratung rund um die Rente oder Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Höhe Ihrer Rente, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung. Alle Beratungstermine - also auch für Termine am Rentensprechtag - werden ausschließlich über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung vergeben:

Tel.Nr. 0800-1000-480-15   (Terminvergabe Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr, Fr. 07.30 - 12:00 Uhr)

Am Servicetelefon kann der Anrufer auswählen, ob er

  • Unterlagen benötigt (Auswahl 2),
  • Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder
  • eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Rentenversicherung als auch für die Rentensprechtage vergeben.

Wählt der Anrufer "Individuelle Beratung bzw. Beratungstermin" aus, wird er mit einem Rentenberater der DRV Bayern Süd verbunden. Der Rentenberater versucht dann vorrangig, das Anliegen des Anrufers telefonisch zu erledigen.

 

Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärung

Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärung können Sie auch online stellen: www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de . Anträge und Formulare können auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Hier finden Sie die Liste der benötigte Formulare aus dem Bereich der Rente.

 

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen für Altersrenten-Anträge und Rente wegen Erwerbsminderung 

- Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, IBAN und BIC)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen ab 01.01.1995
- Name und Anschrift der aktuellen Krankenkasse nebst Krankenkassenkarte
- Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
-Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
- Angaben darüber, ob Sie weitere Leistungen (auch aus dem Ausland) beziehen (z. B. eine Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit; ggf. bitte Unterlagen mitbringen)
- falls Sie selbstständig tätig waren: Gewerbeabmeldung/Pachtvertrag
- Angaben zum Hinzuverdienst ab Rentenbeginn, auch steuerrechtlicher Gewinn
- Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge erhalten (z. B. Beamten-Pension: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, Betriebsrente, Zusatzrente, Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, Versorgungsbezüge aus dem Ausland oder ähnliches; ggf. bitte Unterlagen mitbringen)
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (nicht Renteninformation)

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einem Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen

- Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden: eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung, ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente

- kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen (R0215)
- die Anschrift Ihres Hausarztes und ggf. weiterer Ärzte, möglichst mit Telefonnummer, bei denen Sie sich in Behandlung befinden (R0210)
- Angaben zu Untersuchungen, stationäre Krankenhausbehandlungen und Kuren der letzten drei Jahre (R0210)
- kurze Auflistung aller bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge (R0210)
- Ärztliche Unterlagen der letzten drei Jahre (z. B. Gutachten, Krankenhaus- oder Arztberichte)

Hinweis: Die Formulare R0215 (Selbsteinschätzungsbogen) und R0210 (Anlage zum Rentenantrag auf Feststellung der Erwerbsminderungsrente) sind vor der Antragstellung im Rathaus abzuholen, auszufüllen und zum Termin mitzubringen.

Benötigte Unterlagen bei Witwen-/Witwerrente und Waisenrente

- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde (Original)
- Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, IBAN und BIC)
- ggf. Scheidungsurteil und Unterlagen über eine Unterhaltszahlung
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse und der Krankenkasse des / der Verstorbenen 
- Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Verstorbenen ab 01.01.1995, wenn dieser kein Rentenbezieher war
- Angaben über die eigenen Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1995 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit), wenn Sie noch kein Rentenbezieher sind
- Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
- Aktueller Rentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (und der eigenen Rente, sofern bereits eine Rente bezogen wird/wurde)
- Angabe der eigenen Rentenversicherungsnummer und der des zuständigen Rentenversicherungsträgers, wenn Sie noch kein Rentenbezieher sind
- Angaben darüber, ob Sie eigene Einkünfte haben (z. B. Rente jeder Art - auch Betriebsrente, Arbeitsverdienst, Lohnersatzleistungen, Versorgungsbezüge, Bescheid über Arbeitslosengeld II; ggf. bitte Unterlagen mitbringen)
- Angaben zum Antragsdatum eines bereits gestellten Antrags auf Vorschussrentenzahlung (Sterbevierteljahr)

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einem Antrag auf Waisenrente

- Rentenversicherungsnummer der Waise(n)
- Anschrift der Krankenasse der Waise(n) sowie eigene Krankenkassenkarte
- Geburtsurkunde der Waise(n)
- Volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen. Andernfalls hat der Antragsteller eine Vollmacht vorzulegen
- Bei Schulausbildung/Studium: Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende (ggf. Semesterbescheinigung)
- Falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde: Dienstzeitenbescheinigung
- Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres oder bei sonstigem Freiwilligendienst (Neuregelung ab Juli 2015): Bescheinigung des zuständigen Trägers
- Bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag
- Bei Vorliegen einer Behinderung: Ärztliche Bescheinigung, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung

Benötigte Unterlagen bei Antrag auf Kontenklärung

- Personalausweis oder Reisepass
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- Letzte Rentenversicherungsauskunft / Rentenversicherungsverlauf
- Lehrbrief / Prüfungszeugnis / Ausbildungsvertrag
- Bescheide der Agentur für Arbeit / ARGE über die Zahlung von Leistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe)
- Bescheinigungen der Krankenkasse über die Dauer von Krankengeldzahlungen
- Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen der Schule / Universität über Schulausbildung und Studienzeiten ab dem 16. Lebensjahr
- Ggf. Ausländische Arbeitsbescheinigungen

 Zusätzlich bei Versicherungszeiten in Polen

- Polnisches Legitimationsbuch im Original
- Polnische Arbeitsbescheinigungen im Original
- Diplom
- Unterlagen über Sprachkurs

Zusätzlich bei Versicherungszeiten auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR

- Russisches Arbeitsbuch im Original und als Übersetzung
- Diplom
- Unterlagen über Sprachkurs

Benötigte Unterlagen bei Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde der Kinder
- eigene Rentenversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer des Ehepartners

Bei Antragstellung für dritte Personen

- Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass





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