Informationen
Von der Beitragspflicht der Rundfunk- und Fernsehgebühren können auf Antrag folgende Personen befreit werden:
- Bezieher von bestimmten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, u. ä.)
- Ausbildungsförderungsbezieher (BAföG)
- Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe
Der Rundfunkbeitrag kann auf Antrag für folgende Personen ermäßigt werden:
- Blinde oder sehbehinderte Menschen (mind. 60% Sehbehinderung)
- Hörgeschädigte Menschen
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mind. 80%
Die Formulare für die Antragstellung erhalten Sie bei uns oder unter www.rundfunkbeitrag.de.