Informationen

Von der Beitragspflicht der Rundfunk- und Fernsehgebühren können auf Antrag folgende Personen befreit werden:

  • Bezieher von bestimmten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, u. ä.)
  • Ausbildungsförderungsbezieher (BAföG)
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe

 Der Rundfunkbeitrag kann auf Antrag für folgende Personen ermäßigt werden:

  • Blinde oder sehbehinderte Menschen (mind. 60% Sehbehinderung)
  • Hörgeschädigte Menschen
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mind. 80%

 Die Formulare für die Antragstellung erhalten Sie bei uns oder unter www.rundfunkbeitrag.de.


Kontaktdaten

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0.10 089-32089-104 089-32089-9104