Eine Sondernutzung ist der Gebrauch von öffentlich gewidmeten Flächen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht. Hierzu zählen u. a. das Aufstellen von Containern sowie die Lagerung von Baumaterial.
Eine Sondernutzung bedarf der vorherigen Erlaubnis durch die Stadt Garching gem. Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Diese Erlaubnis ist mittels Formular rechtzeitig zu beantragen.