Information
Anträge für die Zuteilung einer Sozialwohnung werden vom Sozialamt der Stadt Garching b. München ausgegeben und können dort auch wieder eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landratsamt München.
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Anträge für die Zuteilung einer Sozialwohnung werden vom Sozialamt der Stadt Garching b. München ausgegeben und können dort auch wieder eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landratsamt München.