Was ist zu tun bei einem Sterbefall im Stadtgebiet?
Zunächst ist der Tod der verstorbenen Person von einem Arzt amtlich festzustellen. Der Arzt stellt hierüber eine Todesbescheinigung aus.
Setzen Sie sich bitte mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung. Geeignete Bestattungsunternehmen und deren
telefonische Erreichbarkeit können Sie den einschlägigen Veröffentlichungen oder Branchenverzeichnissen entnehmen.
Der Sterbefall ist unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist das
Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist. Die Anzeige müssen die Angehörigen erstatten oder, soweit dies zwischen
Ihnen und dem Bestattungsunternehmen vereinbart wurde, dessen Mitarbeiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen , ggf. ein Nachweis über die Auflösung
(Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten) - Geburtsurkunde, wenn keine Ehe bestand
- Meldebescheinigung vom letzten Wohnort
- Ärztliche Bescheinigung über den Tod
Kosten
Die Beurkundung ist gebührenfrei. Sie erhalten 2 gebührenfreie Urkunden für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung.
Jede weitere Urkunde kostet 12,00 EUR.