Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Stadt Garching b. München grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Formulare
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Haftungsfreistellung
- Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung mit Anlagen
Die benötigten Formualre finden Sie hier.
Leitfäden
Leitfaden für Vereinsfeiern
LRA München Planungsleitfaden zur Durchführung Von Brauchtums- und Vereinsfeiern
Veranstaltungen barrierefrei planen: Broschüre und Checkliste