Grundsteuerreform 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden die neuen Berechnungsgrundlagen durch das Finanzamt ermittelt und der Stadt Garching b. München über einen elektronischen Datenabruf zur Verfügung gestellt. Über die getroffenen Feststellungen des Finanzamtes erhalten zudem die Eigentümerinnen und Eigentümer einen Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Diese Berechnungsgrundlagen sind bindend Grundlage für den Grundsteuerbescheid, der von der Kommune erstellt wird. Mittels neu festgelegter Hebesätze setzt die Kommune dann die Grundsteuer fest.

Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird dem Grundsteuerpflichtigen in Form eines Bescheides, dem Grundsteuerbescheid, von der Stadt Garching b. München mitgeteilt. Aufgrund der technischen Umsetzung und der Vielzahl der Bescheide wird derzeit mit dem Versenden der Grundsteuerbescheide für das Frühjahr 2025 gerechnet.

Mit 31.12.2024 treten alle bisherigen Grundsteuerbescheide außer Kraft. Die Stadt Garching b. München weist dringend darauf hin, dass erst mit Zustellung des neuen Grundsteuerbescheides Zahlungen für 2025 zu leisten sind. Für alle Steuerpflichtigen, die bislang die Grundsteuer selbst überwiesen haben, bitten wir, erst den neuen Grundsteuerbescheid abzuwarten. Solange sind keine Zahlungen zu leisten. Überprüfen Sie bitte auch, ob Sie einen Dauerauftrag für die Grundsteuerfälligkeiten eingerichtet haben. Dieser ist umgehend bei der Bank zu löschen. Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu veranlassen.

Welche Hebesätze gelten in der Stadt Garching b. München?

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 eine Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze erlassen.

Hiernach wurden folgende Hebesätze (gültig ab 01.01.2025) festgelegt:

                1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                   260 v. H.

                2. Grundsteuer B (Grundstücke)                                                                       325 v. H.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in den Folgejahren noch zu reformbedingten Anpassungen bei den Messbetragsdaten kommen wird und dies zu Hebesatzanpassungen führen kann.

Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid?

Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieses Bescheides oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, muss unmittelbar gegen diese Bescheide beim Finanzamt selbst Einspruch eingelegt werden. Die Stadt Garching b. München hat auf diese Grundlagenbescheide sowie auf die generelle Rechtslage keinen Einfluss!

Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Garching b. München darstellt, ist ausschließlich das Finanzamt München der richtige Ansprechpartner. Auf den Bescheiden des Finanzamtes finden Sie die Durchwahlnummer des zuständigen Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.

Wie können Änderungen dem Finanzamt mitgeteilt werden?

Änderungen an Ihrer wirtschaftlichen Einheit können Sie in Bayern entweder mit dem Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder mittels einer vollständig ausgefüllten Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis 4) anzeigen.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.