Grundsteuerreform in Bayern | Grundsteuererklärung vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 abgeben
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar
2022 neu ermittelt.
Die Grundsteuererklärung müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 abgeben.
Das Steueramt der Stadt Garching b. München informiert, dass mit der Zustellung der Benachrichtigungen an die Grundsteuerpflichtigen im Stadtgebiet durch das Finanzamt begonnen wurde. Sollten Sie noch keine Benachrichtigung erhalten haben, dürfen wir Sie weiterhin, aufgrund der Vielzahl der Informationsschreiben, um Geduld bitten. Für die Abgabe der Steuererklärung bietet das Finanzamt den bequemen und einfachen Weg über das Portal ELSTER an. Hierfür sollten Sie sich bereits jetzt online über www.elster.de registrieren, da die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Ab Mitte Juni 2022 steht zudem im Rathaus der entsprechende Steuervordruck zur Abholung zur Verfügung, sollten Sie vom Online-Verfahren keinen Gebrauch machen wollen. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie hier.