Neufassung der Hundesteuersatzung
Der Stadtrat der Stadt Garching hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) beschlossen. Diese tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Sie beinhaltet eine Erhöhung der Hundesteuer
- für den ersten Hund von 45,00 € auf 60,00 €
- den zweiten Hund von 90,00 € auf 105,00 €
- jeden weiteren Hund von 135,00 € auf 150,00 €
- sowie für jeden Kampfhund von 540,00 € auf 720,00 €.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen ein Entgelt von 5,00 € (bisher 3,00 €) eine neue Steuermarke ausgehändigt.
Eine Ausfertigung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) liegt in der Zeit vom 17.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Garching, Zi.-Nr. 2.02 zur Einsichtnahme aus.