Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Aufwandssteuer. Im Stadtgebiet gilt die Hundesteuersatzung (HStS), gültig ab dem 1. Januar 2023.

Anmeldung

Der Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund, den er in seinem Haushalt aufgenommen hat, innerhalb eines Monats anzumelden. Bei Welpen besteht die Anzeigepflicht ab dem vierten Lebensmonat. Auch Hunde, die in Pflege oder Verwahrung aufgenommen werden, sind meldepflichtig.

Abmeldung

Beim Steueramt hat der Hundehalter seinen Hund abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, er abhanden gekommen oder tot ist oder der Halter mit dem Hund aus dem Stadtgebiet weggezogen ist. Eine Änderungsanzeige ist auch dann erforderlich, wenn im gleichen Jahr ein neuer Hund beschafft wird.

Änderung

Jede Adressänderung ist dem Steueramt mitzuteilen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sich, so ist auch dies unverzüglich zu melden.

Steuersatz

Die Hundesteuer beträgt jährlich ab 1. Januar 2023:

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

105,00 Euro

für jeden weiteren Hund

150,00 Euro

für jeden Kampfhund       

720,00 Euro

Steuerbefreiung / -ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung bzw. –ermäßigung möglich, zum Beispiel:

Blindenhund
Rettungshund
Herdenhund
Jagdhund
Tierheimhund (neu)

Genaue Informationen und weitere Anspruchsvoraussetzungen können der Hundesteuersatzung entnommen werden. Neu ist, dass für einen Hund für das laufende Kalenderjahr die Steuerpflicht entfällt, wenn er aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl kommt.

Kampfhund

Zu den Kampfhunden zählen folgende Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

Kategorie 1

   

Pit-Bull

American Staffordshire Terrier

Tosu-Inu

Bandog

Staffordshire Bullterrier

 

Kategorie 2

 

 

Alano

American Bulldog

Bullmastiff

Bullterrier

Cane Corso

Dog Argentino

Dogue de Bordeaux

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

Perro de Presa Mallorquin

Rottweiler

 

Handelt es sich um einen Mischling (Kreuzung), ist dies bei der Anmeldung die Kampfhunderasse zwingend anzugeben. Zusätzlich bedarf es einer gesonderten Registrierung und Genehmigung durch das Ordnungsamt.

Anleinpflicht

Große Hunde mit einer Schulterhöhe von mind. 50 cm und Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen ständig an der Leine zu führen.

Hundesteuermarke

Jeder Hundehalter bekommt bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgehändigt. Der Hund darf nur mit der sichtbar befestigten Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks umherlaufen. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Garching b. München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter gegen ein Entgelt von 5,00 Euro eine neue ausgehändigt. Bei Beschädigung oder Unleserlichkeit erfolgt ein kostenloser Austausch.

Kontrollen

Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Erhebung des Hundebestands kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Beauftragten der Stadt ist die Marke auf Verlangen vorzuzeigen.

Sauberhaltung

Öffentliche Flächen, ob im Straßenraum oder in Grünanlagen, dürfen nicht mit Hundekot verschmutzt werden. Es besteht die Verpflichtung, die Hinterlassenschaft des Hundes sofort zu beseitigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 500,00 Euro belegt werden.

Spenderboxen für Hundekottüten sind im ganzen Stadtgebiet zu finden.

Helfen Sie als verantwortungsbewusster Hundehalter mit, unsere Stadt sauber zu halten!

Satzungen & Verordnungen

Die Hundesteuersatzung (HStS), die Hundehaltungsverordnung, die Grünanlagensatzung, die Bürgerparksatzung, die Satzung für das Erholungs- und Badegelände und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sind im Ortsrecht zu finden.

Formulare

Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie hier.

Informationen

Link zum Bayerischen Behördenwegweiser

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
1.21 089-32089-125 089-32089-9125