Kinderreisepass wird eingestellt

Das Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt der Stadt Garching informiert, dass ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für Kinder werden künftig die gleichen Reisepässe und Personalausweise ausgestellt, wie sie auch Erwachsene erhalten. Diese sind bis zum 24. Lebensjahr jeweils sechs Jahre gültig. Sollte während dieser Zeit eine Identifizierung des Kindes durch die starke äußere Veränderung nicht mehr möglich sein, so empfiehlt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat eine Neubeantragung vor Ende der Gültigkeitsdauer.

Zur Passbeantragung ist die persönliche Vorsprache des Passinhabers nötig - auch ein neugeborenes Kind muss persönlich anwesend sein. Ab dem sechsten Lebensjahr muss das Kind verpflichtend Fingerabdrücke bei der Beantragung abgeben und ab dem zehnten Lebensjahr wird das Dokument vom Kind persönlich unterzeichnet.

Termine im Einwohnermeldeamt können bequem hier beantragt werden, oder auch telefonisch unter 089/32089-444. An Donnerstagen ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Bei weiteren Fragen zum Thema: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html