Städte und Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen und Verordnungen erlassen, die – gesammelt als Ortsrecht – wesentliche Grundlage des kommunalen Handelns sind. Damit sind sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadt an diese Rechtsvorschriften gebunden. In Garching gibt es u.a. folgende Satzungen und Verordnungen:

Beitrags- und Gebührensatzungen

Stadtrat

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide; Bürgerbudget

Kindergärten und Kinderhorte; Mittagsverpflegung

Öffentliche Einrichtungen / Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Verordnungen

Bauen

Ehrungen

Zuschussrichtlinien / Förderungen