Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Aufwandssteuer. Im Stadtgebiet gilt die Hundesteuersatzung (HStS), gültig ab dem 1. Januar 2023.
Anmeldung
Der Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund, den er in seinem Haushalt aufgenommen hat, innerhalb eines Monats anzumelden. Bei Welpen besteht die Anzeigepflicht ab dem vierten Lebensmonat. Auch Hunde, die in Pflege oder Verwahrung aufgenommen werden, sind meldepflichtig.
Abmeldung
Beim Steueramt hat der Hundehalter seinen Hund abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, er abhanden gekommen oder tot ist oder der Halter mit dem Hund aus dem Stadtgebiet weggezogen ist. Eine Änderungsanzeige ist auch dann erforderlich, wenn im gleichen Jahr ein neuer Hund beschafft wird.
Änderung
Jede Adressänderung ist dem Steueramt mitzuteilen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sich, so ist auch dies unverzüglich zu melden.
Steuersatz
Die Hundesteuer beträgt jährlich ab 1. Januar 2023:
für den ersten Hund |
60,00 Euro |
für den zweiten Hund |
105,00 Euro |
für jeden weiteren Hund |
150,00 Euro |
für jeden Kampfhund |
720,00 Euro |
Steuerbefreiung / -ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung bzw. –ermäßigung möglich, zum Beispiel:
Blindenhund
Rettungshund
Herdenhund
Jagdhund
Tierheimhund (neu)
Genaue Informationen und weitere Anspruchsvoraussetzungen können der Hundesteuersatzung entnommen werden. Neu ist, dass für einen Hund für das laufende Kalenderjahr die Steuerpflicht entfällt, wenn er aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl kommt.
Kampfhund
Zu den Kampfhunden zählen folgende Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
Kategorie 1 |
||
---|---|---|
Pit-Bull |
American Staffordshire Terrier |
Tosu-Inu |
Bandog |
Staffordshire Bullterrier |
|
Kategorie 2 |
|
|
Alano |
American Bulldog |
Bullmastiff |
Bullterrier |
Cane Corso |
Dog Argentino |
Dogue de Bordeaux |
Fila Brasileiro |
Mastiff |
Mastin Espanol |
Mastino Napoletano |
Perro de Presa Canario (Dogo Canario) |
Perro de Presa Mallorquin |
Rottweiler |
|
Handelt es sich um einen Mischling (Kreuzung), ist dies bei der Anmeldung die Kampfhunderasse zwingend anzugeben. Zusätzlich bedarf es einer gesonderten Registrierung und Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Anleinpflicht
Große Hunde mit einer Schulterhöhe von mind. 50 cm und Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen ständig an der Leine zu führen.
Hundesteuermarke
Jeder Hundehalter bekommt bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgehändigt. Der Hund darf nur mit der sichtbar befestigten Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks umherlaufen. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Garching b. München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter gegen ein Entgelt von 5,00 Euro eine neue ausgehändigt. Bei Beschädigung oder Unleserlichkeit erfolgt ein kostenloser Austausch.
Kontrollen
Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Erhebung des Hundebestands kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Beauftragten der Stadt ist die Marke auf Verlangen vorzuzeigen.
Sauberhaltung
Öffentliche Flächen, ob im Straßenraum oder in Grünanlagen, dürfen nicht mit Hundekot verschmutzt werden. Es besteht die Verpflichtung, die Hinterlassenschaft des Hundes sofort zu beseitigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 500,00 Euro belegt werden.
Spenderboxen für Hundekottüten sind im ganzen Stadtgebiet zu finden.
Helfen Sie als verantwortungsbewusster Hundehalter mit, unsere Stadt sauber zu halten!
Satzungen & Verordnungen
Die Hundesteuersatzung (HStS), die Hundehaltungsverordnung, die Grünanlagensatzung, die Bürgerparksatzung, die Satzung für das Erholungs- und Badegelände und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sind im Ortsrecht zu finden.
Formulare
Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie hier.