Steuern
Gewerbesteuer
Die wichtigste Einnahmequelle stellt für die Stadt die Gewerbesteuer dar. Steuerpflichtige Gewerbebetriebe haben das 3,3-fache ihres Messbetrages als Gewerbesteuer zu entrichten. Die Stadt hat wiederum eine Gewerbesteuerumlage an den Bund abzuführen und die Gewerbesteuereinnahmen werden als Berechnungsgrundlage für die Umlage an den Landkreis München herangezogen.
Grundsteuer
Grundsteuer wird von allen Grundbesitzern und Wohnungseigentümern erhoben. Grundlage ist der festgestellte Einheitswert. Der daraus berechnete Steuermessbetrag wird mit dem 2,8-fachen Satz multipliziert. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Steuertermine sind 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird nach der städtischen Satzung (HuStS), gestaffelt nach der Zahl der Hunde, erhoben. Es handelt sich hier ebenfalls um eine Jahressteuer, die am 15.02. d. J. fällig ist. Für Kampfhunde bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Gebühren
Abfallgebühren
Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt werden Gebühren erhoben. Die Abfallentsorgung ist im Bring- und Holsystem geregelt. Es umfasst die Verpackungsmüll-, Restmüll-, Bioabfall- und Altpapierentsorgung. Die Gebühren richten sich nach der Größe des Restmüllbehältnisses. Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung.
Abwassergebühren
Die Abwasserbeseitigung wird über die Kläranlage mit den angeschlossenen Kanälen betrieben. Zuständig sind die Stadtwerke Garching als Eigenbetrieb. Für die Benutzung werden zunächst Beiträge für den Anschluss erhoben. Gebühren fallen für die Abwasserbeseitigung an. Hierzu wird der Frischwasserverbrauch mit einer Gebühr von 1,00 €/m³ berechnet (ab Abrechnungsjahr 2022). Grundlage ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).
Feuerwehr (Kostenerstattung)
Es gibt je eine freiwillige Feuerwehr in Garching und in Hochbrück mit eigenen Gebäuden. Soweit die Hilfeleistung nicht durch gesetzliche Vorgabe kostenfrei gestellt ist, werden für die Einsätze seit 2004 Gebühren und Auslagen, speziell für Fahrzeug- und Gerätekosten, insbesondere für freiwillige Leistungen durch Bescheid erhoben.
Kindergärten
Für die städtischen Kindergärten werden die Gebühren gestaffelt nach Buchungszeiten und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen für die Benutzung und ggf. für das Mittagessen erhoben.
Kinderhorte
Für die städtischen Kinderhorte werden die Gebühren gestaffelt nach Buchungszeiten und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen für die Benutzung und ggf. für das Mittagessen erhoben.
Musikschule
Die Musikschule wird durch den Kultur- und Musikschulverein Garching b. München e.V. betrieben.
Verwaltungsgebühren
Für allgemeine Verwaltungshandlungen werden Gebühren nach einer Satzung erhoben.
Kasse
Mahnungen/ Säumniszuschläge
Um unnötige Mahnungen und Säumniszuschläge (1 % des durch 50 teilbaren abgerundeten Betrages) zu vermeiden wird empfohlen der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu geben. Das spart Ihnen Zeit und Geld.
Stundungen / Erlässe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Stundungen werden nur gewährt, wenn wirtschaftliche Gründe nachgewiesen sind. Die Stundungszinsen betragen 0,5 % des rückständigen Betrages für jeden vollen Monat ab Fälligkeit. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 15 €.
Zahlungsweise
Die Regel ist bargeldloser Verkehr. Für Barauszahlungen oder Einzahlungen ist die Stadtkasse Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 geöffnet. Zahlungen für Leistungen des Einwohnermeldeamts (Auskünfte aus dem Melderegister, Ausweise usw.) können dort direkt bar oder mit Karte getätigt werden. Auch beim Vorverkauf des Kulturreferats ist diese direkte Bezahlmöglichkeit gegeben.